Der TÜV Süd hat sich in einem Statement zu dem Thema geäußert (Dokument separat zum Download) und kommt zu folgendem Ergebnis:
es wird unterschieden zwischen
a) fest verbauten Systemen, welche eintragungspflichtig sind und
b) nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbundenen Systeme, welche ohne Werkzeug mittels eines Schnellfixierungssystems (z.B. Saugnapf
oder Klemmhalterungen, mit der Hand lösbare Rändelschrauben) lösbar sind.
Bei beiden Systemen gilt, dass die verwendeten Materialien bauartgenehmigt sein müssen und vom Brand- und Bruchverhalten nach TA 29 zertifiziert sein müssen. Es gilt entweder eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt oder der europäischen ECE R43 Norm. Herkömmliches Acrylglas / Plexiglas kann dieser Anforderung nicht gerecht werden und ist aus unserer Sicht durch das Bruchverhalten (scharfe Kanten beim Brechen) in dieser Anwendung sogar gefährlich!