Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Preise

Die Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Verpackung und Versand. Es gilt der bei Bestellung gültige Listen-Angebotspreis. Erfolgt die Lieferung mehr als 3 Monate nach Vertragsschluss, ist der am Liefertag gültige Listen-Angebotspreis maßgeblich. Bei mehr als 5% Erhöhung ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

§2 Lieferung

Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Käufer über. Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Umstände, wie Mangel an Roh- und Hilfsstoffen oder Behinderungen durch höhere Gewalt (Krieg, Unruhen, Streik usw.), berechtigen den Verkäufer, sofern hierdurch die Lieferung der bestellten Ware unmöglich wird, zum Rücktritt vom Vertrag durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Käufer.
Bei einem zeitlich begrenzten vom Verkäufer unverschuldeten Lieferhindernis ist der Verkäufer berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um den Zeitraum der Hinderung zu überschreiten.

§3 Zahlungsbedingungen, Vertragsänderungen, Unterauftrag

Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Der Verkäufer wird Wünschen nach Änderung der bestellten Sachgüter oder sonstigen Leistungen in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht nach Vertragsschluss nachkommen, soweit dies zumutbar ist und ein Einvernehmen über etwaige Preisänderung hergestellt wird. Auch ohne schriftliche Zustimmung des Käufers ist die Weitergabe des Auftrags oder seiner wesentlichen Teile an Dritte (Subunternehmer) zulässig.

§4 Sachmängel

Für Sachmängel haftet der Verkäufer wie folgt:

a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Verkäufers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Sachmangel aufweisen.

b) Der Käufer ist dazu verpflichtet, die empfangene Ware und/oder Dienstleistung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und sofern Sachmängel festgestellt werden, diese gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu rügen.

c) Gewährleistung: Eine Gewährleistung auf den Zustand der Ware nach Bestätigung, dass dieser den vertraglich vereinbarten Bestimmungen entspricht, wird, mit Ausnahme von Körper- und Gesundheitsschäden sowie grobem Verschulden, ausgeschlossen. Eine etwaige Gewährleistung oder Garantie bedarf der einzelvertraglich schriftlichen Vereinbarung.

d) Im Falle von Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn er eine Mängelrüge schriftlich geltend gemacht hat, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.

e) Nacherfüllung: Zunächst ist dem Verkäufer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Handelt es sich lediglich um die vertraglich vereinbarte Lieferung eines Artikels, nicht jedoch ebenfalls um die vertraglich vereinbarte Montage der Artikel, wird die Nacherfüllung durch Nachlieferung an den bereits zuvor vertraglich vereinbarten Ort erbracht. Sofern neben dem Artikel auch eine Dienstleistung in Form der Montage vertraglich vereinbart worden ist, so werden im Rahmen der Nacherfüllung lediglich die Kosten der Nachbesserung, die FOILSQUARE entstehen, übernommen. Ausgeschlossen sind Folge-, Wege- und/oder Begleitkosten, die dem Käufer zum Zweck und im Rahmen der Nachbesserung entstehen mögen. Der Erfüllungsort für etwaige Nachbesserungen mit Montage ist der zuvor vertraglich vereinbarte Erfüllungsort der ursprünglichen Montage.

f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Für vergebliche Aufwendungen kann der Käufer nichts verlangen.

g) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter oder ungeeigneter Materialien oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und den daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Mängelansprüche bestehen auch nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer relevante Informationen bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit vorenthalten hat (z.B. Frische Lackierung, Politur, Versiegelungen, Nieten?).

h) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zeitpunkt der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Verkäufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Erfüllungsort der Reklamation ist die Niederlassung des Verkäufers.

i) Rückgriffs-Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffs-Anspruches des Käufers gegen den Verkäufer gilt ferner die Bestimmung in vorstehend h) entsprechend.

j) Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen die Regelung in nachstehend §7 (sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem §4 geregelten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

k) Die vorstehenden Regelungen in diesem §4 gelten entsprechend, sofern Vertragsgegenstand nicht eine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung (insbesondere Reparaturleistung) des Verkäufers ist.

§5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung Verkäufer/Käufer herrührender auch künftiger Forderungen, einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der nach §3 erfüllungshalber angenommenen Schecks und Wechsel. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigen sollte, wird der Verkäufer auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, bzw. weiterzuverarbeiten. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Käufer in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ist zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Käufer ist zur Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware in jedweder Form nicht berechtigt. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Verkäufer im Verhältnis deren Wertes Miteigentümer der neuen Ware. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Ware durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, sofern der Wert der bestehenden Sicherheiten die offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt auf Verlangen des Käufers insoweit die Freigabe zu erklären. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jegliche Inanspruchnahme des Vorbehaltsgutes unverzüglich mitzuteilen.

§6 Sonstige Schadensersatzansprüche

a) Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.

b) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§7 Technische Hinweise und Haftungsausschluss

a) Die Ausführung von Folierungen an Fahrzeugen, insbesondere im Scheibenbereich, muss vom Kunden unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten mit dem Fahrzeughalter und behördlichen Vorgaben abgestimmt sein. FOILSQUARE übernimmt keine Haftung, wenn montierte Folien nicht behördlicher Bestimmung oder Halterwunsch entsprechen oder Folgeschäden entstehen.

Hinweis: Eine AGB für Folien auf Fahrzeugscheiben kann ungültig werden, wenn bereits andere Funktionsfolien von der Scheibeninnenseite montiert wurden.

§8 Schutzrechte

Der Kunde sichert zu, dass sämtliche gelieferten Sachgüter und sonstigen Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind. Er wird den Verkäufer auf erstes schriftliches Anfordern frei von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen stellen und alle Kosten tragen, die aus etwaigen entsprechenden Verletzungen entstehen. Der Verkäufer schließt grundsätzlich eine Haftung im Falle von geliefertem Datenmaterial seitens des Käufers bei urheberrechtlichen Konflikten aus. Das vom Kunden bereitgestellte Datenmaterial ist von ihm selbst auf mögliche Lizenzen oder urheberechtliche Fragen zu prüfen. Das betrifft insbesondere die Nutzung von Rechten Dritter.

Für den Fall, dass der Verkäufer von einem Dritten auf Grund entsprechender durch das Datenmaterial des Kunden ausgelöster urheberrechtlicher Konflikte in Anspruch genommen wird, stellt der Käufer den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen dieses Dritten einschließlich den entstehenden Rechtsverfolgungs- und -Verteidigungskosten frei. Bis zum Abschluss einer eventuell entstehenden Auseinandersetzung ist der Verkäufer berechtigt, weitere Auslieferungen inkriminierter Ware zu stoppen ohne dass der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegenüber dem Verkäufer herleiten kann. Der Verkäufer kann auf Wunsch gegen marktübliches Honorar eine Nutzungsprüfung veranlassen.

§9 Rücktrittsrecht

Es besteht ein Rücktrittsrecht des Verkäufers, wenn der Käufer gegen seine Pflichten hinsichtlich des Vorbehaltsgutes verstößt, Vergleichs- oder Konkursanträge über das Vermögen des Käufers gestellt werden, bzw. Vollstreckungsmaßnahmen Dritter die Kaufpreisforderung des Verkäufers gefährden.

§10 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist:

a) Lieferung: Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Die Verpackung erfolgt mit bester Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen des Lieferers.

b) Montage: Bei Lieferung mit Montage nach erfolgter Montage. Die Leistung der Unterschrift des Empfängers auf dem Lieferschein/Protokolls gilt somit als Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

c) Verzug: Wenn der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über.

d) Versicherung: Ohne besonderes Verlangen des Bestellers wird eine Lieferung nicht gegen Diebstahl, Bruch, Transport und Feuerschäden versichert. Verlangt der Besteller den Abschluss einer Versicherung, wird sie auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Zur Regulierung von Transportschäden ist es erforderlich, dass der Besteller (Empfänger) zur Feststellung des Schadenumfangs unverzüglich gemeinsam mit einem Beauftragten des Transportunternehmens eine Tatbestandsaufnahme veranlasst. Der Besteller hat sich über die jeweiligen Bestimmungen des transportierenden Unternehmens zu erkundigen.

§11 Übernahme von Kundeneigentum

Der Verkäufer haftet nicht für übernommene Daten und geht davon aus, dass nur Kopien übergeben werden. Wird dem Verkäufer Kundeneigentum zur Verfügung gestellt, so haftet dieser nur für von ihm verursachte Schäden. Eine Haftung für Schäden aufgrund von außergewöhnlicher Umstände wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§12 Verpackung

Die Rücknahmeverpflichtung für die Verpackung ergibt sich aus den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Leistungsort für die Rücknahmepflicht ist das jeweilige Produktionswerk.

§13 Unwirksamkeit einer Klausel/Entgegenstehende Bestimmungen

Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige Vertragsverhältnisse des Verkäufers. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 14 Erfüllungsort/Gerichtsstand

a) Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Erfüllungsort ist Flensburg. Für die vertraglichen Bedingungen gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

§15 Vertragsabschlüsse im Fernabsatzgeschäft

Ein Vertragsabschluss im Sinne des Fernabsatzgeschäftes kommt nur dann zum Tragen, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt. Dabei handelt es sich um jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In einem solchen Fall steht dem Vertragspartner ein 14-tägiges Widerrufs- und Rückgaberecht zu. Aus diesem Grund kann ein Versand von Artikeln die sich auf Lager befinden bzw. eine Produktion von Artikeln die nicht auf Lager sind und/oder speziell für den Vertragspartner produziert werden müssen, erst nach Ablauf des 14-tägigen Widerrufsrechtes veranlasst werden.